Steckbrief
Masern sind eine hochansteckende Erkrankung, die durch das Masernvirus ausgelöst wird. Kennzeichnend für Masern sind Fieber, eine Entzündung der oberen Atemwege und ein charakteristischer Hautausschlag. Aufgrund der möglichen Komplikationen sind Masern keine harmlose Krankheit. Komplikationen und Folgeerkrankungen treten bei Masern häufig auf. Dazu gehört auch eine Gehirnentzündung, die tödlich verlaufen kann. Der beste Schutz vor Masern sind Impfungen. Erfahren Sie hier Wissenswertes rund um das Thema Masern und Masern-Schutzimpfung!
- Verbreitung und Ansteckung
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Wie viele Menschen erkranken weltweit an Masern?
Masern kommen auf der ganzen Welt vor. Weltweit starben im Jahr 2018 mehr als 140.000 Menschen daran. Am häufigsten betroffen waren Kinder unter 5 Jahren. In den Entwicklungsländern gehören Masern zu den 10 häufigsten Infektionskrankheiten. Der Anteil an Personen, die die Erkrankung nicht überleben, ist in diesen Ländern besonders hoch.
In Europa ist die Anzahl an Masernfällen in den Jahren 2017 und 2018 gestiegen. Die Fallzahlen vom 1. Quartal 2019 deuten darauf hin, dass sich dieser negative Trend auch im Jahr 2019 fortgesetzt hat: In diesem Zeitraum traten in Europa 300 % mehr Masernfälle auf als im 1. Quartal 2018.
Wie häufig sind Masern in Deutschland?
Dank Impfungen ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen in Deutschland stark zurückgegangen. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 514 Masernfälle registriert.
Aktuell sinkt die Anzahl der an Masern Erkrankten in Deutschland allerdings nicht weiter. Je nach Ausmaß lokaler Ausbrüche schwanken die jährlichen Fallzahlen teilweise deutlich.Deutschland strebt – genauso wie alle WHO-Regionen weltweit – eine Elimination der Masern an. Laut WHO kommen wir diesem Ziel dann näher, wenn weniger als 1 Masernfall pro 1 Million Einwohner vorkommt. Momentan treten in Deutschland jedoch noch wesentlich mehr Masernfälle auf.
Welche Altersgruppen erkranken in Deutschland besonders häufig an Masern?
Im Vergleich zu anderen Altersgruppen erkranken Kinder unter 1 Jahr und 1-jährige Kinder besonders häufig an Masern. Seit einigen Jahren nimmt der Anteil älterer Altersgruppen zu: Seit 2006 sind mehr als 50 % der an Masern Erkrankten älter als 10 Jahre alt.
Wie kann man sich mit Masern anstecken?
Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Auch wer dem Masernvirus nur kurzzeitig ausgesetzt ist, infiziert sich mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 100 % mit Masern. Bei über 95 % der Infizierten, die nicht durch Impfungen oder eine durchgemachte Masern-Erkrankung geschützt sind, treten wahrnehmbare Symptome auf.
Die Ansteckung kann zum einen über das Einatmen infektiöser Tröpfchen erfolgen, die an Masern erkrankte Menschen beim Sprechen, Husten und Niesen absondern. Zum anderen werden Masern durch den Kontakt mit ansteckenden Sekreten aus der Nase oder dem Rachen übertragen, die das Masernvirus enthalten. Das Masernvirus infiziert zunächst die Atemwege und breitet sich dann im Körper aus.
Masern sind keine Kinderkrankheit
An Masern können nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche und Erwachsene erkranken. Mehr als 50 % der Masernfälle in Deutschland treten bei Kindern und Jugendlichen über 10 Jahren sowie Erwachsenen auf. Wer einmal Masern hatte, ist vor einer erneuten Erkrankung geschützt. Eine Infektion mit dem Masernvirus führt zu einer vorübergehenden Immunschwäche, die 6 Wochen bis zu mehrere Jahre andauern kann. Damit einher geht eine erhöhte Anfälligkeit für Infektionen mit anderen Krankheitserregern. Mehr dazu können Sie im Abschnitt „Symptome“ nachlesen.
- Symptome
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Eine Masern-Erkrankung beginnt mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und einem Ausschlag an der Mundschleimhaut, der durch weiße bis blau-weiße Flecken (sogenannte Koplik-Flecken) gekennzeichnet ist. Am 3. – 7. Tag nach dem Auftreten der ersten Symptome entstehen die charakteristischen bräunlich-rosafarbenen Hautflecken, die in der Fachsprache als „makulopapulöses Masernexanthem“ bezeichnet werden. Diese Hautflecken treten als erstes im Gesicht und hinter den Ohren auf und bleiben 4 – 7 Tage bestehen. Beim Abklingen kommt es häufig zu einer Schuppung der Haut. Am 5. –7. Erkrankungstag sinkt die Körpertemperatur.
Eine Infektion mit dem Masernvirus führt zu einer vorübergehenden Immunschwäche, die mindestens 6 Wochen und bis zu mehreren Jahren andauern kann. In dieser Zeit kann eine erhöhte Anfälligkeit für zusätzliche Infektionen mit anderen Krankheitserregern bestehen. Am häufigsten treten eine Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfälle auf. Bei etwa 0,1 % der Masern-Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung, die als „akute postinfektiöse Enzephalitis“ bezeichnet wird. Diese äußert sich etwa 4 – 7 Tage nach Auftreten der bräunlich-rosafarbenen Hautflecken mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma. Bei etwa 10 – 20 % der Betroffenen führt die Gehirnentzündung zum Tod und bei etwa 20 – 30 % muss mit bleibenden Schäden am zentralen Nervensystem gerechnet werden.
Wie genau erklärt man sich, dass nach einer Masern-Erkrankung ein erhöhtes Risiko für zusätzliche Infektionen bestehen kann? Aktuelle Studien deuten darauf hin, dass eine Masern-Erkrankung Veränderungen im Immunsystem auslöst, eine sogenannte „Masern-bedingte Immunamnesie“. Wie genau verändert sich das Immunsystem infolge einer Masern-Erkrankung? 2 Studien haben dazu folgendes herausgefunden:
- Ungeimpfte Kinder verloren infolge einer Masern-Infektion bis zu 73 % ihres Antikörper-Repertoires. Antikörper sind Proteine, die vom Immunsystem genutzt werden, um Krankheitserreger abzuwehren. Nach der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) wurde ein solcher Effekt der „Immunamnesie“ hingegen nicht beobachtet. Das Antikörper-Repertoire baute sich nach einer Masern-Erkrankung wieder auf, wenn die Kinder erneut in Kontakt mit den Krankheitserregern kamen. Allerdings kann es möglicherweise Monate bis Jahre dauern, bis der frühere Immunschutz gegen alle wichtigen Krankheitserreger wiederhergestellt ist. In der Zwischenzeit besteht ein potenziell erhöhtes Risiko für andere Infektionskrankheiten.
- Durch eine Masern-Infektion veränderte sich die Vielfalt bestimmter Immunzellen. Diese Veränderungen blieben auch nach dem Abklingen der Masern-Erkrankung bestehen und beeinträchtigten den Immunschutz, der durch frühere Erkrankungen und Impfungen erworben wurde.
Eine sehr seltene Spätkomplikation von Masern ist die „subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)“, eine fortschreitende Entzündung des Gehirns und Nervensystems. Diese Komplikation zeigt sich durchschnittlich etwa 6 – 8 Jahre nach der Infektion bei etwa 4 – 11 von 100.000 Masernerkrankten. Kinder unter 5 Jahren haben ein wesentlich höheres Erkrankungsrisiko. Eine SSPE äußert sich zunächst durch psychische und intellektuelle Veränderungen. Es entwickeln sich neurologische Störungen und Ausfälle bis zum Verlust von Gehirnfunktionen. Die Erkrankung verläuft meist tödlich.
- Diagnose
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Die Symptome, die bei einer Masern-Erkrankung auftreten, können mit anderen Erkrankungen wie Röteln, Ringelröteln und Scharlach verwechselt werden. Deswegen werden zum sicheren Nachweis der Masern Blutuntersuchungen durchgeführt. Außerdem kann das Erbgut des Virus unter anderem in Urinproben, einem Zahntaschen- oder Rachen-Abstrich nachgewiesen werden.
- Behandlung
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Eine spezifische Therapie gegen das Virus gibt es nicht. Die Behandlung von Masern erfolgt symptomatisch, das heißt es werden nur die auftretenden Symptome behandelt. Welche Maßnahmen eingeleitet werden, hängt davon ab, welche Organe betroffen sind. Es können fiebersenkende Medikamente und Hustenmittel zum Einsatz kommen. Treten zusätzliche bakterielle Infektionen auf, wie beispielsweise eine Mittelohrentzündung oder Lungenentzündung, können diese mit Antibiotika behandelt werden. Wer an Masern erkrankt ist, sollte Bettruhe einhalten.
- Fakten
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Fakten zu Masern
- Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten.
- Masern sind keine harmlose Kinder-Krankheit. Auch Jugendliche und Erwachsene können daran erkranken.
- Vor Einführung der Masern-Impfung im Jahr 1963 starben jährlich weltweit etwa 2,6 Millionen Menschen an den Masern.
- Allein zwischen 2000 und 2018 konnten der WHO zufolge durch die Masern-Impfung schätzungsweise weltweit mehr als 23 Millionen Menschenleben gerettet werden: In diesem Zeitraum sank die Zahl der Masern-bedingten Todesfälle um 73 %.
- Impfung
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Wann werden Kinder gegen Masern geimpft?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Masern für alle Säuglinge, Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen als Standardimpfung. Für die Grundimmunisierung bei Kindern sind 2 Impfungen notwendig. Für die Impfung gegen Masern werden sogenannte Kombinationsimpfstoffe empfohlen, die gleichzeitig gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) schützen können.
- Die 1. Impfung erfolgt im Alter von 11 – 14 Monaten und die 2. Impfung im Alter von 15 – 23 Monaten.
- Dabei sollte jedoch ein Abstand von mindestens 4 Wochen zwischen der 1. und der 2. Impfung liegen.
- Versäumte Impfungen können im Alter von 2 – 17 Jahren nachgeholt werden.
Die 1. MMR-Impfung kann unter bestimmten Umständen schon ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen:
- Bei einer bevorstehenden Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung wie beispielsweise eine Kita
- Nach Kontakt zu Masernerkrankten
Sofern die 1. Impfung im Alter von 9 – 10 Monaten durchgeführt wurde, wird die 2. Impfung schon zu Beginn des 2. Lebensjahres verabreicht.
Wann werden Erwachsene gegen Masern geimpft?
Eine einmalige MMR-Impfung mit Kombinationsimpfstoff wird als Standardimpfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen ab 18 Jahren empfohlen, die einen unklaren Impfstatus haben, keine Impfung oder nur eine Impfung in der Kindheit erhalten haben.
Die MMR-Impfung wird außerdem Personen empfohlen, die nach 1970 geboren und in den folgenden beruflichen Bereichen tätig sind (einschließlich Auszubildende, Praktikanten, ehrenamtlich Tätige und Studierende):
- Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
- Pflegeeinrichtungen
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreispflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Fach-, Berufs- und Hochschulen
Wie oft muss bei der berufsbedingten MMR-Impfung geimpft werden? Alle Personen, die keine frühere Lebendimpfung gegen MMR erhalten haben oder einen unklaren Impfstatus haben, werden zweimal im Abstand von mindestens 4 Wochen mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff geimpft. Personen, die bisher nur eine Impfung gegen Masern, Mumps oder Röteln erhalten haben, bekommen eine zusätzliche MMR-Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen zur vorherigen Impfung.
In Deutschland sind die Impfquoten nicht ausreichend hoch
In Deutschland gibt es noch immer große Impflücken. So waren 2017 auf Bundesebene nur 93 % der Schulanfänger zweimal gegen Masern geimpft. Für einen Gemeinschaftsschutz (sogenannte Herdenimmunität) wäre bundesweit eine Impfquote von 95 % erforderlich. Um Schul- und Kindergartenkinder vor Masern zu schützen, wurde im März 2020 das Masernschutzgesetz verabschiedet. Gemäß diesem Gesetz gibt es nun eine Masern-Impfpflicht für bestimmte Personengruppen (siehe unten).
Wer nicht gegen Masern geimpft ist, gefährdet hiermit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen, die z. B. aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Das betrifft beispielsweise Säuglinge – im Normalfall werden Kinder erstmals im Alter von 11 – 14 Monaten gegen Masern geimpft.
Im März 2020 wurde die Masern-Impfpflicht eingeführt
Seit 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Demnach müssen bestimmte Personengruppen den von der STIKO empfohlenen Masern-Impfschutz nachweisen. Wen betrifft das?
- Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten; in der Regel auch Kinder, die von einer Kindertagespflegeperson betreut werden
- Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind und nach 1970 geboren sind – z. B. Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal
- Asylbewerber und Flüchtlinge 4 Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft
Wie können Sie den Masern-Impfschutz nachweisen?
In der Regel erfolgt der Nachweis bei der Leitung der Einrichtung. Hierzu kann ein Impfausweis oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ein ärztliches Attest können insbesondere Personen verwenden, die bereits eine Masern-Erkrankung durchgemacht haben. Kinder, die bereits in einem Kindergarten, Schule oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Masern-Impfschutz bis zum 31. Juli 2021 vorlegen. Möglich ist auch, dass eine zuvor besuchte Einrichtung bestätigt, dass dort bereits ein Nachweis erbracht wurde.
Was bezahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Impfung.
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Informieren Sie sich auch auf der Webseite des Robert Koch-Instituts zum Thema „Schutzimpfung gegen Masern“.
Das Robert Koch-Institut beantwortet außerdem auf seiner Website hier häufig gestellte Fragen und kritische Einwände zur Impfung gegen Infektionskrankheiten.
Mehr zum Thema „Masernimpflicht“ finden Sie hier auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
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